Stand: 01.10.2023

1.Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Tischlerei

Kasper GmbH und ihren Vertragspartnern. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen werden nicht anerkannt.

2. Verbraucher

Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeitzugerechnet werden können.

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesen Fällen erfolgt hierüber eine gesonderte Belehrung.

3. Vertragsschluss

Bestellungen des Kunden an uns stellen lediglich ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Auch alle Angebote von uns sind bis zur Auftragsannahme freibleibend. Die Annahme eines Auftrages durch uns erfolgt durch eine Auftragsbestätigung oder Lieferung und Leistung. Weicht ein Auftrag des Auftraggebers von unserem Angebot ab, so kommt ein Vertrag erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande.

4. Lieferverzögerung

Wird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, ungünstige Witterung, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder einer seiner Lieferanten verzögert, so verlängert sich eine vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.

Kann die Lieferung wegen Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und die Geltendmachung von weiteren Verzögerungskosten bleibt vorbehalten.

5. Mitwirkungspflicht bei der Anlieferung

Grundsätzlich wird erwartet, dass unser Fahrzeug unmittelbar an Gebäude, in dem die Lieferung oder Leistung erfolgen soll, heranfahren kann und eine Entladung ungehindert möglich ist. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind von dem Auftraggeber mechanische Transportmittel bereitzustellen. Treppen müssen passierbar und gegen Beschädigung geschützt sein. Wird die Ausführung unserer Arbeiten oder der von uns beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtkosten) in Rechnung gestellt.

6. Abschlagszahlungen

Sofern kein individueller Zahlungsplan vereinbart wurde, können für Teilleistungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen Abschlagzahlungen gefordert werden.

7. Besondere Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise, klimatische Einflüsse

7.1 Wartungsarbeiten

Jegliche Wartungsarbeiten sind nicht in dem Auftragsumfang enthalten, es sei denn dies ist ausdrücklich vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können sowohl die Funktionalität als auch die Lebensdauer von Bauteilen oder Liefergegenständen beeinträchtigen, ohne dass dadurch Ansprüche auf eine Mängelgewährleistung entstehen.

Wartungsarbeiten sind zum Beispiel:

– Beschläge und gängige Bauteile kontrollieren und evtl. ölen oder fetten

– Abdichtungsfugen müssen regelmäßig kontrolliert werden

– Anstriche innen und außen (z.B. Fenster, Fußböden, Treppenstufen) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzung und etwaiger Witterungseinflüsse nachzubehandeln

7.2. Klimatische Bedingungen

Der Auftraggeber hat zum Schutz und Erhalt der gelieferten Bauteile (z.B. Fenster, Treppen, Möbel) geeignete klimatische Bedingungen (insbesondere Temperatur und Luftfeuchtigkeit) zu schaffen.

Durch den fachgerechten Einbau moderner Fenster und Außentüren wird die energetische Qualität des Gebäudes verbessert und die Gebäudehülle dichter. Zur Erhaltung einer guten Raumluftqualität und zur Vorbeugung gegen Schimmelpilzbildung sind zusätzliche Anforderungen an die Be- und Entlüftung des Gebäudes zu erfüllen. Ein insoweit möglicherweise erforderliches Lüftungskonzept ist eine planerische Aufgabe, die nicht Gegenstand unseres Auftrages ist.

7.3. Natürliche Abweichungen

Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, etc.) liegen und üblich sind. Sie berechtigen nicht zu Mängelansprüchen.

8. Gewährleistung

Offensichtliche Mängel unserer Leistung müssen zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.

9. Aufrechnung

Unser Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegenüber unseren Forderungen aufrechnen. Im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung unser Eigentum und der Kunde ist verpflichtet, diese pfleglich zu behandeln.

11. Urheberrecht, Unterlagen

Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht an unseren Zeichnungen, Skizzen, Entwürfen, Kostenvoranschlägen, Fotos und Berechnungen vor. Der Vertragspartner darf sie nur zu dem vereinbarten Zweck nutzen. Für den Fall, dass kein Auftrag zustande kommt, sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben. Eine Weitergabe an Dritte oder Vervielfältigung bedarf unserer vorherigen Zustimmung.

12. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Sofern beide Vertragsparteien Kaufleute sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz unseres Unternehmens.

 

 

Tischlerei Kasper GmbH

Am Kreisel 3

56321 Rhens

+49 (0) 2628-986950

info@treppenbau-kasper.de

www.treppenbau-kasper.de

UST. IDNr.: DE297518366

HRB 24372, Amtsgericht Koblenz

Geschäftsführer: Hermann Kasper